Zustimmung zur Organspende bleibt erforderlich

Organspendeausweise

Organspenden sind weiterhin von der ausgesprochenen Zustimmung der Spender*in abhängig. Der Vorschlag, jeder Mensch, der nicht explizit widerspreche, sei automatisch Organspender*in , fand am 16. Januar 2020 im Bundestag keine Mehrheit.

Die meisten Bundestagsabgeordneten sprachen sich für den von Grünen und Linken verfassten Gesetzentwurf einer „erweiterten Zustimmungslösung“ aus. Künftig wird jede*r beim Beantragen eines neuen Passes/Personalausweises beim Bürgeramt darauf angesprochen. Dann besteht die Möglichkeit, einer Organspende zuzustimmen oder sie abzulehen.

Tatsächlich ist die Spendebereitschaft in Deutschland sehr gering. Und viele Kranke warten vergeblich auf ein neues Organ. Doch die Integrität der Person über ihren eigenen Körper ist noch höher zu bewerten.

Catherina Pieroth, MdA, Mitglied im Bündnis Organspende

Um die Lage zu verbessern, müssen die strukturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen geändert werden. Hier hat das im Frühjahr 2019 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO) gute Ansatzpunkte: Das Gesetz

  • stärkt das Amt des Transplantationsbeauftragten,
  • klärt dessen Kompetenz und
  • verbessert die Betreuung und Begleitung der Angehörigen.

Mehr Informationen zu dem Gesetz finden Sie hier.