In Berlin sind weitaus mehr Menschen vom Skandal um möglicherweise unwirksame Krebsmittel betroffen als gedacht. Binnen eines Monats stieg die Zahl von 220 auf 277, heißt es am 21. September 2018 in der Antwort auf die schriftliche Anfrage von Catherina Pieroth. Die Gesamtzahl der Patient*innen könne allerdings nicht genau ermittelt werden. Außerdem zeichnet sich ab, dass neben der Firma Lunapharm Deutschland GmbH weitere Firmen in EU- und Nicht-EU Ländern an dem illegalen Handel mit Arzneimitteln beteiligt waren. Über potentiell entstandene Gesundheitsschäden und -risiken hat der Senat hingegen keine Kenntnis und verweist auf die behandelnden Ärzt*innen. Außerdem stehe eine Patientenbeauftragte sowie die Verbraucherschutzzentrale für Beratungen zur Verfügung; Kontaktinformationen zu den entsprechenden Stellen finden sich allerdings nicht.
Welche Konsequenzen zieht der Senat aus dem Skandal für die Berliner Behörden? In erster Linie wurden begrüßenswerte personelle Aufstockungen vorgenommen (11 Apotheker- und 3 Verwaltungsstellen). Die Stellen sind besetzt und unbefristet angelegt und sollen im Doppelhaushalt 2020/21 verstetigt werden. Das Vorgehen lässt aber auch vermuten, dass zuvor das Personal zu knapp bemessen war, wenn derart unkompliziert neue Stellen eingestellt werden.
De facto ist es fraglich, wie Berlin im Falle eines solchen Skandals aufgestellt wäre. Auch um diese Frage zu klären, lädt die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung im Herbst alle in Berlin Beteiligten ein. Für uns Grüne ist klar: Im LAGeSo muss das Personal nicht nur anlässlich von Krisen und Skandalen aufgestockt werden. In einem hochsensiblen Bereich wie der Arzneimittelüberwachung brauchen wir eine vorausschauende und nachhaltige Personalplanung, um sicherzustellen, dass Pharma-Skandale in Berlin unmöglich sind. Für betroffene Patient*innen brauchen wir einen unkomplizierten Zugang zu Informationen, der Verunsicherungen abbaut und über ihre Rechte aufklärt. Die medizinische Expertise durch Ärzt*innen ist unerlässlich, aber der Senat sollte sich auf Grund von Personalmangel keinen schlanken Beratungsfuß machen. Kontaktdetails zur Patientenbeauftragten und Verbraucherschutzzentrale sollten bereitgestellt werden.
Hier geht es zur schriftlichen Anfrage einschließlich der Antwort (Drs. 18/16832).