Reform des UniMedG

An den Entscheidungen der Berliner Charité ist künftig das Personal stärker beteiligt. Das ist ein Kern des Universtitätsmedizingesetzes (UniMedG), das am 26. September 2019 im Abgerodnetenhaus verabschiedet wurde. Mit am Vorstandstisch bzw. im Aufsichtsrat sitzen dann Vertreter*innen von FU und HU sowie eine*r für „Personal und Pflege“.

Rede von Catherina Pieroth am 26. September 2019 im Berliner Abgerodnetenhaus:

„Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die Berliner Charité, das ist Exzellenz hoch zwei: Exzellenz in der Daseinsvorsorge und Exzellenz in Forschung und Lehre. Ein wahrer Schatz, den es zu bewahren gilt. Und in diesem Zusammenhang möchte ich dem neuen Vorstandsvorsitzenden Herrn Prof. Kroemer und seinem ganzen Vorstandsteam für die anstehenden Aufgaben alles Gute wünschen und ich glaube, ich spreche da im Namen der gesamten Koalition, wenn ich sage, dass die Charité unsere volle Unterstützung hat.

Deshalb haben wir es uns als Koalition auch nicht leicht gemacht – quasi dreifach hingeschaut – bei der Erarbeitung des neuen UniMedG! Uns Grünen war es wichtig, so viel Beteiligung der einzelnen Personengruppen in der Charité wie möglich, aber gleichzeitig auch nur so viel wie nötig zu verankern.

Wissenschaftliches Personal beteiligen

Die Novelle des UniMedG haben wir heute nicht nur vor dem Hintergrund des sogenannten MHH-Urteils auf der Tagesordnung. Denn an der Medizinischen Hochschule in Hannover sahen die Karlsruher Richter die Wissenschaftsfreiheit nicht ausreichend gesichert und haben auf mehr Beteiligung des wissenschaftlichen Personals gedrungen. Das wollen wir natürlich auch für unsere Charité!

Denn Eins müssen wir uns bei dieser Novelle klar machen: Es geht um das Austarieren von unterschiedlichen Interessen und ich sage ganz bewusst nicht gegensätzliche Interessen, denn bei allen Anhörungen, bei allen Gesprächen, die wir hatten, ging es den Protagonist*innen in erster Linie darum, in der Struktur der Charité abgebildet zu sein.

Es ist also richtig und folgerichtig, dass künftig zusätzlich zwei vom Fakultätsrat benannte Hochschullehrerinnen und Lehrer dem Aufsichtsrat angehören werden. Das Gleiche gilt für das gemeinsam benannte Mitglied von den Hochschulleitungen der FU und HU. Uns Grüne freut es besonders, dass auch ein Mitglied der Studierendenvertretung eine beratende Stimme im Aufsichtsrat erhält.

Beteiligung führt zu Akzeptanz

Diese Entwicklung ist aus zwei Gründen richtig: 1. Die Stimme der Studierenden darf in der zukunftsorientierten Charité nicht fehlen. Und 2.: nur Entscheidungen, die unter Beteiligung getroffen werden, sind auch von den Beteiligten getragene Entscheidungen. Eine Sache, die mir persönlich sehr wichtig war: Endlich erhalten diejenigen, die mit ihrer Arbeit den Erfolg der Charité ausmachen, einen Sitz im Vorstand: das Personal und insbesondere das Pflegepersonal.

Selbst das Vetorecht des Vorstandsvorsitzenden bei Entscheidungen des Vorstands in der jetzigen Form ist mit unseren Vorstellungen von mehrheitlich getragenen Entscheidungen vereinbar. Die Charité muss handlungsfähig und flexibel bleiben, sie muss sich im internationalen Wettbewerb behaupten. Die nun gefundene Lösung ist gelungen: Das Vetorecht wird demnach nur greifen, wenn Entscheidungen grundsätzlich von der Unternehmenspolitik abweichen.

Kernaufgaben ausgliedern?

Lassen Sie mich aber auch Kritik äußern, bei allem Lob für das Gesetz: Der § 2a, der sich dem Deutschen Herzzentrum und dessen Entwicklung widmet, ist eigentlich nicht mit unseren Koalitions-Zielen vereinbar. Mit diesem Paragraphen entsteht die Möglichkeit, Kernaufgaben der Universitätsklinik auf eine juristische Person des Privatrechts zu übertragen.

Sie alle erinnern sich an die schlechten Erfahrungen, die Berlin mit der CFM im Hinblick auf Personalpolitik machen musste. Diesem rot-rot-grünen Senat ist es zu verdanken, dass die Facility-Dienste wieder in die Charité eingegliedert werden konnten!

Die Übertragung von hoheitlichen Aufgaben auf juristische Personen des Privatrechts, bedeutet, wenn es nicht so läuft wie vorgesehen, dass das Personal die Folgen trägt: befristete Verträge, weniger Vergütung – unter guter Arbeit versteht diese Koalition etwas anderes!

Natürlich weiß ich auch, dass die Voraussetzungen hier andere sind. Das Deutsche Herzzentrum Berlin ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts und als solche gebunden und hat begrenzte Spielräume. Entscheidend bleibt aber, dass die Ausgliederung von Kernbereichen und die Beleihung juristischer Personen des Privatrechts nur und ausschließlich unter der Prämisse passieren darf, dass Kompetenz und Richtlinienvorgabe bei der Charité bleiben!

Tarifbindung regeln

Kurz und knapp: Die Charité muss, wenn es nötig wird, aus ihrer Organisationsbefugnis heraus Verwaltungsvorschriften erlassen, die die Tarifbindung des künftigen UHZB regeln. Aber vielleicht haben wir auch aus der Vergangenheit gelernt und wiederholen nicht die alten Fehler.

Dazu stimmt mich zuversichtlich: Das letzte Wort über eine Ausgliederung von Aufgaben der Charité hat das Parlament. Wir Grünen können von daher zunächst mit dem § 2a mitgehen, denn mit dieser Zustimmungspflicht sind nicht nur wir als Parlament, sondern auch die Berlinerinnen und Berliner an den Geschicken der Charité maßgeblich beteiligt.

Trotzdem müssen wir das Gesetz möglichst bald noch einmal anfassen, spätestens wenn wir das BIG, als dritte Säule in die Charité integrieren. Denn Grundlage für exzellente Lehre ist exzellente Forschung. Interdisziplinäre, präklinische Forschung bildet den Grundstein für eine effektive und gute Gesundheitsversorgung der Berlinerinnen und Berliner.

Für gute Arbeitsbedingungen

Und lassen Sie mich bereits jetzt sagen, dass wir die Vorteile der Integration des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung (BIG) auf keinen Fall auf Kosten der Arbeitnehmer*innenrechte sichern werden. Wir Grünen wollen gute Arbeit, gute Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen. Dies ist auch nicht verhandelbar.