Die Neuregelung der ambulanten Psychotherapie lockte am 16. Mai 2018 rund 40 Interessierte zum Fachgespräch der LAG Gesundheit und Soziales ins Abgeordnetenhaus. Neu eingeführt wurden unter anderem die sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde und die Akutbehandlung. Unsere LAG-Sprecherinnen Sabine Deitschun, Dr. Martina Schmiedhofer, Antonia Schwarz und Catherina Pieroth als Abgeordnete wollten nun wissen, ob und wie sich die Neuregelungen im Alltag bewährt haben. Dazu hatten sie eingeladen:
- Eva Schweitzer-Köhn, Psychologische Psychotherapeutin aus Berlin
- Dr. Margret Stennes, Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und Fachärztin für Psychosomatische Medizin
- Susanne Hertzer, Leiterin der Landesvertretung der Techniker Krankenkasse Berlin-Brandenburg
Viele Neuregelungen werden gut angenommen. Die verschiedenen Akteure stellen sich auch auf die neue Situation ein – so hat die Kassenärztliche Vereinigung deutlich mehr Anfragen und ihre Terminservicestelle auch personell erweitert.
Wartezeit zu lang
Trotzdem gibt es noch ungelöste Probleme. Das sind zum einen die Neuregelung der Bedarfsplanung für Psychotherapie – hier müssen wir Druck auf den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausüben. Denn: Trotz so genannter Überversorgung beträgt die Wartezeit, bis die eigentliche psychotherapeutische Behandlung anfängt, immer noch etwa fünf Monate.