Auf Initiative der Länder im Bundesrat wird sich die Bundesregierung nun wieder mit Gesundheitskiosken, Gesundheitsregionen und Primärversorgungszentren im Rahmen des Verfahrens zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) befassen. Zwar ist das Gesetz durch die Bundesländer nicht zustimmungspflichtig, jedoch ist die Forderung der Wiederaufnahme der Möglichkeiten unter anderem zur Errichtung von Gesundheitskiosken ein starkes Zeichen, das auch bis in die FDP vordringen muss. Die Gesundheitskioske waren ursprünglich im Referentenentwurf enthalten und wurden nach koalitionsinternen Verhandlungen wieder gestrichen.
Gesundheitskioske sollen in Stadtteilen errichtet werden können, die als sozial benachteiligt gelten – von den Bezirken gemeinsam mit den Krankenkassen. Anknüpfen sollen sie an lokal vorhandene Beratungsstrukturen und Gesundheitsangebote.
Für uns in Berlin ist das ein wichtiges Signal, dass wir mir unserem Grün initiierten Landesprogramm für Integrierte Gesundheit und Modellprojekten wie dem Gesundheitskollektiv Neukölln e.V. ein Vorbild in der Versorgung darstellen und auf dem goldrichtigen Weg sind. Nun heißt es, der Bund muss nachlegen und die Weichen für bedarfsgerechte und wohnortnahe integrierte Versorgung stellen und diese dringend nötige Förderung wieder in den Gesetzesentwurf zurückbringen. Rückmeldung zur Stellungnahme der Länder wird am 17. Juli 2024 erwartet.
„Wir möchten niedrigschwellige, multiprofessionelle und kieznahe Versorgung zur Regel für die Berliner*innen machen. Dafür brauchen wir dringend auch Unterstützung vom Bund über Förderungs- und Finanzierungsmodelle. Gesundheitsversorgung muss endlich sozial gerecht gestaltet und auf starke Beine gestellt werden!“, so Catherina Pieroth.